WHISTLEBLOWING – MELDUNGEN IM SINNE VON GVD 24/2023

Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit der Schutz von Personen gewährleistet wird, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Die neuen Gesetzesvorschriften dienen dem Schutz von Hinweisgebern, die sich dem Risiko von Vergeltungsmaßnahmen aussetzen.

Über diese verschlüsselte Plattform, die von Bonedil GmbH als interner Meldekanal eingerichtet wurde, können Sie Verstöße gegen das EU-Recht (z.B. Verletzung des Zivilrechts, Ordnungswidrigkeiten, Verletzungen der Rechnungslegungspflicht, Straftaten, Verletzung der Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nach GVD 81/08, usw.) melden, von denen Sie Kenntnis haben.

Sie können entscheiden, ob Sie uns Ihre persönlichen Daten mitteilen oder anonym melden wollen. In jedem Fall ist die vertrauliche Behandlung Ihrer Identität und Ihrer personenbezogenen Daten gewährleistet. Um dem Hinweisgeber entgegenzukommen, sieht der interne Meldekanal alternativ zur schriftlichen Meldung die Möglichkeit vor, eine mündliche Meldung zu tätigen, indem auf der Meldeplattform eine Sprachnachricht hochgeladen wird. Über die Meldeplattform können Sie auch ein persönliches Treffen mit dem Verantwortlichen des Meldekanals beantragen. Als externer Verantwortlicher des Meldekanals wurde RA Jakob Schramm ernannt.

Unmittelbar nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine vom System generierte Empfangsbestätigung. Mit der Bestätigung wird auch einen Code übermittelt, den Sie für jegliche follow-up Tätigkeiten benötigen. Innerhalb der darauffolgenden drei Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung des Verantwortlichen des internen Meldekanals.

Bitte beachten Sie, dass das Gesetz Hinweisgeber, die im guten Glauben eine Meldung abgeben, vor jeglichen Vergeltungsmaßnahmen schützt.

Datenschutzhinweis für Hinweisgeber.